Brauche ich für London ein Visum?
Für einen gewöhnlichen Kurzbesuch benötigen Inhaber eines deutschen, österreichischen oder schweizerischen Reisepasses in der Regel kein Besuchervisum. Sie müssen jedoch normalerweise vor der Reise eine elektronische Reisegenehmigung, die ETA, erhalten. Diese Vorgabe gilt für Reisen nach London ebenso wie für andere Ziele im Vereinigten Königreich.
Die ETA ist kein Visum. Sie ist eine digitale Reisegenehmigung für bestimmte Reisende, die für einen zulässigen Kurzaufenthalt ohne Besuchervisum nach Großbritannien reisen können. Auch mit einer gültigen ETA wird die Einreise erst bei der Ankunft geprüft und nicht garantiert.
Was gilt für deutsche, österreichische und schweizerische Reisepässe?
- Deutscher Reisepass: Für einen touristischen Kurzaufenthalt in London ist normalerweise kein Besuchervisum erforderlich. Vor der Abreise benötigen Sie in der Regel eine ETA.
- Österreichischer Reisepass: Für eine zulässige kurze Besuchsreise nach London gilt normalerweise dieselbe Regel: kein Besuchervisum, aber eine ETA vor Reiseantritt.
- Schweizer Reisepass: Für einen üblichen Kurzbesuch ist normalerweise kein Besuchervisum erforderlich; eine ETA muss jedoch in der Regel vor der Reise vorliegen.
- Anderer Reisepass: Die Antwort kann anders ausfallen. Je nach Staatsangehörigkeit kann eine ETA möglich sein oder vor der Reise ein Besuchervisum erforderlich werden.
Für diese Regelung zählt der Pass, mit dem Sie tatsächlich reisen. Sprache oder Wohnsitz allein bestimmen die Einreiseformalität nicht.
Wann kann statt einer ETA ein Visum erforderlich sein?
Ein Visum kann nötig sein, wenn Ihr Reisepass zu den visumpflichtigen Reisepässen gehört oder wenn Ihr Vorhaben nicht unter einen zulässigen Kurzbesuch fällt. Das kann etwa bei einer längeren Aufenthaltsdauer, einer Tätigkeit, die nicht als Besuch erlaubt ist, oder einem anderen Aufenthaltszweck der Fall sein.
Für Tourismus, Besuche bei Familie oder Freunden und viele kurze Geschäftsreisen ist bei einem deutschen, österreichischen oder schweizerischen Pass meist die ETA die relevante Formalität. Für Arbeit, einen Umzug oder andere längerfristige Vorhaben sollten Sie nicht davon ausgehen, dass eine ETA ausreicht.
Konkrete Reisesituationen
- Wochenendtrip mit deutschem Reisepass: Für drei Tage Sightseeing in London ist normalerweise kein Besuchervisum nötig. Die ETA muss jedoch vor dem Abflug oder der sonstigen Anreise vorliegen.
- Geschäftstermin mit österreichischem Reisepass: Für eine kurze, als Besuch zulässige Geschäftsreise, etwa zu einem Meeting oder einer Konferenz, ist in der Regel kein Besuchervisum erforderlich; normalerweise ist eine ETA nötig. Ob Ihre konkrete Tätigkeit als Besuch zulässig ist, sollte vorab geprüft werden.
- Familienreise mit schweizerischem Reisepass: Auch Kinder und Babys benötigen jeweils eine eigene ETA, sofern keine Ausnahme greift. Eine ETA eines Elternteils gilt nicht für weitere Familienmitglieder.
- Reisender mit visumpflichtigem Pass: Eine ETA ist nicht automatisch eine Alternative zum Visum. Wenn der verwendete Pass visumpflichtig ist, muss normalerweise vor der Reise das passende Visum beantragt werden.
Wichtige Ausnahmen und Sonderfälle
Sie benötigen nicht zusätzlich eine ETA, wenn Sie bereits ein gültiges britisches Visum oder eine gültige Erlaubnis haben, im Vereinigten Königreich zu leben, zu arbeiten oder zu studieren. Dazu können beispielsweise ein Settled oder Pre-settled Status gehören.
Eine relevante Ausnahme betrifft Personen, die rechtmäßig in Irland leben und aus Irland, Jersey, Guernsey oder der Isle of Man in das Vereinigte Königreich reisen. Unter den offiziellen Voraussetzungen kann in diesem Fall keine ETA erforderlich sein. Diese Ausnahme sollte besonders sorgfältig anhand der tatsächlichen Wohnsitz- und Reiseroute geprüft werden.
Bei britischer Doppelstaatsangehörigkeit: Britische Staatsangehörige können keine ETA erhalten. Wer beispielsweise sowohl die deutsche als auch die britische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte für die Reise seine britische Staatsangehörigkeit mit einem dafür anerkannten Reisedokument nachweisen, zum Beispiel mit einem gültigen britischen Reisepass.
Sonderregel für bestimmte Schulreisen aus Deutschland: Für Schüler im Alter von 19 Jahren oder jünger kann bei einer organisierten Schulreise aus Deutschland eine Ausnahme von der ETA-Pflicht gelten. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Reise von einer entsprechend bestätigten Schule oder Bildungseinrichtung organisiert wird und die Schulgruppe aus mindestens fünf Personen besteht. Die Voraussetzungen sollten vor der Reise für die konkrete Gruppe geprüft werden.
Transit über einen Londoner Flughafen
Bei einem reinen Flugtransit ohne Durchreise durch die Grenzkontrolle besteht für ETA-pflichtige Reisende grundsätzlich eine Ausnahme von der ETA-Pflicht. Müssen Sie hingegen Ihr Gepäck abholen, den Flughafen wechseln oder die Grenzkontrolle passieren, kann sich die erforderliche Formalität ändern. Prüfen Sie deshalb Ihre konkrete Umsteigeverbindung und die Vorgaben Ihrer Fluggesellschaft.
Häufige Fehler vermeiden
- ETA mit Visum verwechseln: Deutsche, österreichische und schweizerische Besucher brauchen für den typischen Kurzbesuch meist kein Visum, aber dennoch eine ETA vor der Reise.
- Nur den Personalausweis einplanen: Für die meisten Reisenden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist ein gültiger Reisepass erforderlich. Eine nationale Identitätskarte wird nur in bestimmten Sonderkonstellationen akzeptiert.
- Eine Familien-ETA annehmen: Jeder Reisende benötigt eine eigene ETA, auch Babys und Kinder.
- Mit einem neuen Pass auf eine alte ETA vertrauen: Die ETA ist an den bei der Beantragung verwendeten Reisepass gebunden. Wurde der Pass ersetzt oder geändert, ist eine neue ETA erforderlich.
- Eine beantragte ETA mit einer erteilten ETA gleichsetzen: Reisen Sie erst, wenn die Bestätigung der erteilten ETA vorliegt.
Welche Angaben können die Antwort verändern?
Besonders wichtig sind der verwendete Reisepass, eine mögliche zweite Staatsangehörigkeit, der Reisezweck, die Aufenthaltsdauer, bestehende britische Aufenthaltsrechte sowie die Reiseroute bei einem Transit. Prüfen Sie mit Go2entry, welche Einreiseformalitäten für den Reisepass und die tatsächliche Reise gelten, die Sie verwenden werden.