Was ist das eVisitor-Visum für Australien (Subclass 651)?

Das eVisitor ist ein elektronisches Visum für vorübergehende Besuche in Australien. Nach der Erteilung wird es digital mit dem Reisepass verknüpft; ein Visumaufkleber im Pass wird nicht ausgestellt.

Mit einem eVisitor können berechtigte Reisende als Touristen reisen, Familie oder Freunde besuchen und zulässige geschäftliche Besuchstätigkeiten ausüben. Dazu können etwa geschäftliche Gespräche, Vertragsverhandlungen oder die Teilnahme an einer Konferenz, Messe oder einem Seminar gehören, sofern die Veranstalter keine Vergütung für die Teilnahme zahlen.

Studium oder Ausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen für insgesamt bis zu drei Monate möglich sein. Das eVisitor ist jedoch keine allgemeine Arbeitserlaubnis: Wer für ein australisches Unternehmen arbeiten, Dienstleistungen erbringen oder Waren und Leistungen direkt an die Öffentlichkeit verkaufen möchte, benötigt eine passende andere Erlaubnis.

Ein eVisitor ist an den bei der Antragstellung angegebenen Reisepass gebunden. Stimmen Passdaten oder persönliche Angaben nicht, kann dies bei der Reise oder Einreise zu Problemen führen.

Welche Staatsangehörigen können ein eVisitor für Australien beantragen?

Deutsche Staatsangehörige können das eVisitor grundsätzlich beantragen, wenn sie einen gültigen berechtigten deutschen Reisepass besitzen und die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Das Gleiche gilt für berechtigte Reisepässe aus Österreich und der Schweiz.

Auch Staatsangehörige von Liechtenstein und Luxemburg gehören zu den für das eVisitor relevanten Ländern. Weitere europäische Staatsangehörigkeiten können ebenfalls berechtigt sein. Entscheidend sind stets die Staatsangehörigkeit und die Art des verwendeten Reisepasses – nicht der Wohnsitz, die Sprache des Antrags oder der Abflugort.

  • Deutschland: Ein gültiger deutscher Reisepass kann grundsätzlich für einen eVisitor-Antrag berechtigen.
  • Österreich und Schweiz: Auch berechtigte österreichische und schweizerische Reisepässe fallen in den relevanten Kreis.
  • Liechtenstein und Luxemburg: Diese Staatsangehörigkeiten sind ebenfalls für das eVisitor vorgesehen, sofern die übrigen Anforderungen erfüllt sind.
  • Andere Reisepässe: Die Berechtigung muss anhand des konkret verwendeten Passes geprüft werden.

Der Antrag muss gestellt werden, während sich die antragstellende Person außerhalb Australiens befindet. Auch bei der Visumentscheidung muss sie sich außerhalb Australiens aufhalten. Außerdem verlangt die australische Einwanderungsbehörde unter anderem einen tatsächlich vorübergehenden Besuchszweck, ausreichende Mittel für Aufenthalt und Ausreise sowie die Erfüllung der Gesundheits- und Zuverlässigkeitsanforderungen.

Kinder benötigen einen eigenen Antrag. Familienmitglieder können nicht einfach in denselben eVisitor-Antrag aufgenommen werden, auch wenn sie im Reisepass eines Elternteils aufgeführt sein sollten.

Wie beantragt man ein eVisitor für Australien online?

Der offizielle Antrag für das eVisitor wird online über ImmiAccount vorbereitet und eingereicht. ImmiAccount ist das Online-Konto der australischen Einwanderungsbehörde: Dort lassen sich Anträge anlegen, Angaben ergänzen, gegebenenfalls Unterlagen hochladen und Nachrichten zum Verfahren abrufen.

  1. Antragsweg wählen: Sie können den Antrag selbst über ImmiAccount vorbereiten oder eine freiwillige Unterstützung für die Antragsvorbereitung nutzen.
  2. Reisepass bereitlegen: Verwenden Sie den gültigen Reisepass, mit dem Sie nach Australien reisen möchten. Prüfen Sie vorab, ob dieser Pass für das eVisitor berechtigt ist.
  3. Persönliche Daten vollständig eintragen: Name, weitere Vornamen, Geburtsdatum, Reisepassnummer und Kontaktdaten müssen genau mit den Passdaten übereinstimmen.
  4. Erklärungen wahrheitsgemäß beantworten: Antworten zu Ihrer Person, Ihrem Reisezweck und gegebenenfalls zu gesundheitlichen oder charakterbezogenen Fragen müssen vollständig und korrekt sein.
  5. Angaben und Unterlagen prüfen: Kontrollieren Sie alle Eingaben vor dem Absenden. Wenn Unterlagen verlangt werden, laden Sie diese in der geforderten Form hoch.
  6. Antrag einreichen und Entscheidung abwarten: Reisen Sie nicht in der Annahme, das Visum sei bereits erteilt. Maßgeblich ist die schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.
  7. Bewilligung kontrollieren: Prüfen Sie nach der Erteilung die verknüpften Passdaten, das Startdatum und die individuellen Visumbedingungen.

Eine deutschsprachige Unterstützung kann besonders hilfreich sein, wenn Sie die Angaben vor dem Einreichen strukturiert vorbereiten und Passdaten auf mögliche Eingabefehler prüfen möchten. Sie ersetzt jedoch weder die Entscheidung der australischen Behörden noch die Pflicht, alle Angaben selbst wahrheitsgemäß zu machen.

Welche Unterlagen und Angaben werden benötigt?

Für den eVisitor-Antrag sind zunächst korrekte persönliche Daten und die Angaben des berechtigten Reisepasses entscheidend. Welche zusätzlichen Nachweise verlangt werden, hängt von der individuellen Situation und den Fragen im Online-Antrag ab.

Angaben, die Sie normalerweise bereithalten sollten

  • Gültiger Reisepass: der berechtigte Pass, mit dem die Reise erfolgen soll.
  • Persönliche Daten: vollständiger Name einschließlich weiterer Vornamen und Geburtsdatum.
  • Passdaten: insbesondere Passnummer sowie die weiteren im Antrag abgefragten Angaben.
  • Kontaktdaten: eine korrekt eingegebene E-Mail-Adresse ist wichtig für Mitteilungen zur Entscheidung.
  • Reisezweck: Angaben, die zeigen, dass ein vorübergehender Besuch geplant ist.
  • Persönliche Erklärungen: Antworten auf alle Fragen im Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.

Unterlagen, die nur bei Bedarf angefordert werden können

Die Behörde kann je nach Einzelfall weitere Informationen oder Nachweise verlangen, etwa zu Gesundheit, Charakter oder anderen Angaben im Antrag. Nicht jede Person muss dieselben Dokumente vorlegen. Folgen Sie daher den Hinweisen in ImmiAccount und reichen Sie nur die angeforderten Unterlagen fristgerecht ein.

Dokumente, die nicht auf Englisch vorliegen, müssen mit einer englischen Übersetzung eingereicht werden. Reichen Sie dabei sowohl das Original als auch die Übersetzung ein, wenn dies verlangt wird.

Kosten und Bearbeitungszeit des eVisitor

Für den offiziellen eVisitor-Antrag fällt keine staatliche Visumantragsgebühr an. Wenn Sie eine freiwillige private Unterstützung für die Vorbereitung nutzen, können dafür separate Servicekosten gelten.

Eine feste Bearbeitungszeit lässt sich nicht zusagen. Die Dauer kann je nach Antrag, Vollständigkeit der Angaben und möglichen zusätzlichen Prüfungen unterschiedlich sein. Stellen Sie den Antrag deshalb rechtzeitig und warten Sie die schriftliche Visumentscheidung ab, bevor Sie Ihre Reise verbindlich darauf stützen.

Wie lange ist das eVisitor für Australien gültig?

Das eVisitor ist üblicherweise ab dem Tag der Erteilung zwölf Monate für Reisen nach Australien gültig. Innerhalb dieses Zeitraums sind mehrfache Einreisen möglich; pro Einreise dürfen Sie normalerweise bis zu drei Monate bleiben.

Visumgültigkeit und erlaubte Aufenthaltsdauer sind nicht dasselbe: Die zwölf Monate beschreiben den Zeitraum, in dem Sie mit dem Visum reisen können. Die Aufenthaltsdauer von bis zu drei Monaten gilt für den einzelnen Aufenthalt nach einer Einreise.

Mehrfache Einreisen bedeuten nicht, dass lange oder regelmäßige Aufenthalte uneingeschränkt zulässig sind. Reisende müssen weiterhin die Voraussetzungen eines tatsächlichen vorübergehenden Besuchers erfüllen. Bei längeren oder häufigen Aufenthalten kann die Behörde den Reisezweck bei einer späteren Einreise hinterfragen.

Bei bestimmten Kreuzfahrten ist besondere Vorsicht nötig: Bei einer Rundreise per Kreuzfahrtschiff kann die Zeit an Bord als Zeit in Australien gelten. Eine solche Kreuzfahrt setzt den erlaubten Aufenthalt daher nicht automatisch zurück. Maßgeblich bleiben außerdem die individuellen Bedingungen im Bewilligungsbescheid oder in VEVO, der offiziellen Online-Abfrage für Visumdaten und -bedingungen.

Häufige Fehler beim eVisitor-Antrag vermeiden

  • Falsche Reisepassnummer: Übertragen Sie die Nummer exakt aus dem Pass. Eine Abweichung kann die Zuordnung des elektronischen Visums beeinträchtigen.
  • Fehlende weitere Vornamen: Geben Sie Ihren Namen so ein, wie er im Reisepass steht, einschließlich weiterer Vornamen.
  • Falsches Geburtsdatum: Kontrollieren Sie das im Formular verwendete Datumsformat und vergleichen Sie die Eingabe mit dem Pass.
  • Nicht berechtigter oder falscher Reisepass: Verwenden Sie ausschließlich den Pass, der für die Einreise vorgesehen ist und die Berechtigung erfüllt.
  • Unvollständige oder widersprüchliche Erklärungen: Antworten Sie wahrheitsgemäß und stimmen Sie Ihre Angaben mit eventuell eingereichten Unterlagen ab.
  • Reise vor der Genehmigung: Warten Sie die schriftliche Mitteilung über die Visumentscheidung ab.
  • Nicht gemeldeter Reisepasswechsel: Wenn sich Ihre Passdaten ändern, informieren Sie die Behörde über die vorgesehenen Wege und prüfen Sie vor der Reise, ob Ihr Visum korrekt verknüpft ist.

Wer einen Fehler in einem bereits eingereichten Antrag bemerkt, sollte ihn möglichst schnell über ImmiAccount melden. Eine sorgfältige Prüfung vor dem Absenden hilft, vermeidbare Rückfragen und Schwierigkeiten zu begrenzen.

Was sollte man nach der eVisitor-Genehmigung prüfen?

Bewahren Sie die schriftliche Visumentscheidung auf und kontrollieren Sie, ob Ihr Name und die verwendeten Passdaten korrekt sind. Prüfen Sie außerdem das Startdatum, die erlaubte Aufenthaltsdauer und alle individuell aufgeführten Visumbedingungen.

Über VEVO können Sie die hinterlegten Visumdaten und Bedingungen abrufen. Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten oder sich eine relevante Angabe ändert, sollten Sie die Auswirkungen vor der Reise prüfen und die erforderliche Aktualisierung veranlassen.

Für eine allgemeine Einschätzung, welche australische Einreisegenehmigung zu einem bestimmten Pass und Reisevorhaben passen könnte, hilft der separate Go2entry-Ratgeber zu Visa, ETA und eVisitor für Australien.