Braucht man für Australien ein Visum?
Ja. Für die Einreise nach Australien brauchen die meisten Personen, die keinen australischen oder neuseeländischen Pass besitzen, vor der Reise ein passendes Visum. Das gilt auch für touristische Kurzaufenthalte, Familienbesuche und viele geschäftliche Besuchsreisen.
Australische Staatsbürger benötigen kein Visum für die Einreise nach Australien. Neuseeländische Staatsbürger mit gültigem neuseeländischem Reisepass benötigen in der Regel kein vorab beantragtes Visum und können bei Erfüllung der Voraussetzungen bei der Einreise ein Special Category Visa erhalten. Reisende mit anderen Pässen sollten vor dem Abflug prüfen, welches Visum erforderlich ist.
Für viele Besuchsreisen sind vor allem drei Optionen relevant: die Electronic Travel Authority (ETA, Subclass 601), das eVisitor-Visum (Subclass 651) und das Visitor Visa (Subclass 600). ETA und eVisitor sind australische elektronische Visa; welche Variante möglich ist, richtet sich vor allem nach dem verwendeten Reisepass.
Ein Visum für Australien ist nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis. Die geplanten Aktivitäten müssen zu den Bedingungen des jeweiligen Visums passen.
ETA, eVisitor oder Visitor Visa: Was ist der Unterschied?
Welches Visum infrage kommt, hängt insbesondere von Ihrer Staatsangehörigkeit, dem verwendeten Reisepass, dem Reisezweck und der geplanten Aufenthaltsdauer ab. Für kurze touristische Aufenthalte stehen berechtigten Reisenden möglicherweise mehrere Optionen offen. Wenn weder ETA noch eVisitor geeignet sind, kann ein Visitor Visa eine Alternative sein.
| Visum | Aufenthaltsdauer | Offizielle Kosten |
|---|---|---|
| ETA (601) | Bis 3 Monate je Einreise | 20 AUD App-Servicegebühr |
| eVisitor (651) | Bis 3 Monate je Einreise | Kostenlos |
| Visitor Visa (600) | Je nach Bewilligung, bis 12 Monate | Ab 250 AUD |
ETA und eVisitor erlauben üblicherweise mehrfache Einreisen innerhalb ihrer Gültigkeitszeit. Bei beiden bedeutet das jedoch nicht, dass ein ununterbrochener Aufenthalt von zwölf Monaten erlaubt wäre: Entscheidend ist die zulässige Aufenthaltsdauer pro Einreise.
Das Visitor Visa kann je nach beantragtem Stream und individueller Entscheidung für drei, sechs oder zwölf Monate erteilt werden. Es kann für Reisende relevant sein, die keinen berechtigten ETA- oder eVisitor-Reisepass besitzen oder für deren Reisepläne ein anderes Besuchervisum besser geeignet ist.
ETA für Australien: Wer ist berechtigt?
Die ETA (Subclass 601) ist ein elektronisches Besuchervisum für Inhaber bestimmter Reisepässe. Sie kann für Urlaub, Besuche bei Familie oder Freunden, Kreuzfahrten und bestimmte geschäftliche Besuchsaktivitäten genutzt werden. Bezahlte Arbeit für ein australisches Unternehmen oder der Verkauf von Waren und Dienstleistungen an die Öffentlichkeit sind damit nicht erlaubt.
Eine ETA kann in der Regel für mehrere Einreisen innerhalb von zwölf Monaten gelten; pro Einreise sind normalerweise bis zu drei Monate Aufenthalt möglich. Die Gültigkeit kann auch früher enden, wenn der Reisepass früher abläuft. Der Antrag für berechtigte Reisepässe erfolgt über die offizielle Australian-ETA-App.
Deutsche, österreichische und Schweizer Reisepässe stehen auf der Liste der ETA-berechtigten Pässe. Das bedeutet aber nicht, dass die ETA für diese Reisenden die einzige Option ist: Viele europäische Passinhaber können auch für ein eVisitor-Visum berechtigt sein.
eVisitor für Australien: Wer kann es nutzen?
Das eVisitor-Visum (Subclass 651) ist ebenfalls ein elektronisches australisches Besuchervisum. Es richtet sich an Staatsangehörige mit gültigem Pass aus bestimmten europäischen Staaten sowie einigen weiteren berechtigten Ländern. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören zu den berechtigten Staaten.
Mit einem eVisitor sind typischerweise touristische Reisen, Besuche bei Familie oder Freunden, Kreuzfahrten und bestimmte geschäftliche Besuchsaktivitäten möglich. Das Visum gilt gewöhnlich zwölf Monate ab Erteilung, erlaubt mehrfache Einreisen und gestattet jeweils einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Die offizielle Beantragung ist kostenlos.
Im Unterschied zur ETA wird das eVisitor nicht über die Australian-ETA-App beantragt. Welche der beiden Möglichkeiten für Ihre Reise sinnvoll oder verfügbar ist, hängt vom Pass und Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn das eVisitor-Visum für Ihre Reise infrage kommt, erfahren Sie in unserem Ratgeber, wie Sie das eVisitor für Australien beantragen und welche Voraussetzungen gelten.
Welches Visum braucht man mit deutschem, österreichischem oder Schweizer Reisepass?
Mit einem deutschen, österreichischen oder Schweizer Reisepass können Sie grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für eine ETA als auch für ein eVisitor erfüllen. Beide Visa sind für kurzzeitige Besuchsreisen vorgesehen und erlauben in der Regel mehrere Einreisen mit bis zu drei Monaten Aufenthalt je Einreise.
Auch Inhaber weiterer europäischer Pässe können für das eVisitor berechtigt sein; die Liste der berechtigten Länder ist jedoch nicht mit der ETA-Liste identisch. Wer einen Pass besitzt, der weder für ETA noch für eVisitor berechtigt ist, muss je nach Reisezweck und persönlicher Lage häufig ein Visitor Visa oder eine andere passende Visumkategorie prüfen.
Der Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ersetzt keine Passberechtigung. Wer etwa einen deutschen Aufenthaltstitel, aber einen nicht berechtigten ausländischen Pass besitzt, erhält dadurch nicht automatisch Zugang zu ETA oder eVisitor. Bei doppelter Staatsangehörigkeit ist zudem entscheidend, mit welchem Pass Sie reisen und welche Angaben für das konkrete Visum erforderlich sind.
Private Unterstützung mit Servicegebühren · Direkte Antragstellung bei den Behörden möglich
Was kostet ein Visum für Australien?
Bei der ETA fällt keine reguläre Visumgebühr an, jedoch eine Servicegebühr von 20 AUD für die Nutzung der offiziellen Australian-ETA-App. Das eVisitor-Visum ist bei direkter offizieller Beantragung kostenlos. Für ein Visitor Visa (Subclass 600) im Tourist Stream bei Antragstellung außerhalb Australiens beginnen die offiziellen Kosten derzeit bei 250 AUD pro Antragsteller; weitere Kosten können je nach Einzelfall entstehen.
Eine private Unterstützung bei der Vorbereitung eines Antrags ist eine separate, freiwillige Dienstleistung. Sie ersetzt weder die Entscheidung der australischen Behörden noch die Prüfung der persönlichen Visumvoraussetzungen.
Wie lange darf man in Australien bleiben?
Bei ETA und eVisitor dürfen berechtigte Reisende üblicherweise bis zu drei Monate pro Einreise in Australien bleiben. Beide Visa können für mehrere Einreisen gültig sein, meist innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ab Erteilung.
Die Visumgültigkeit und die erlaubte Aufenthaltsdauer sind zwei verschiedene Angaben. Ein zwölf Monate gültiges ETA oder eVisitor erlaubt daher nicht automatisch, zwölf Monate ohne Unterbrechung im Land zu bleiben. Wer länger als drei Monate am Stück bleiben möchte, benötigt eine andere geeignete Visumlösung.
Beim Visitor Visa bestimmt die erteilte Visumgenehmigung, ob ein Aufenthalt von drei, sechs oder bis zu zwölf Monaten möglich ist und ob mehrfache Einreisen erlaubt sind. Verbindlich sind immer die Bedingungen im individuellen Visumbescheid.
Reisepass und weitere Einreisevoraussetzungen
Für die Einreise benötigen Sie einen gültigen und für Ihre Reise akzeptierten Reisepass sowie ein Visum, das zu diesem Pass und zu Ihrem Reisezweck passt. Elektronische australische Visa werden digital mit dem angegebenen Reisepass verknüpft. Namen, Geburtsdatum und Passdaten sollten daher exakt mit dem Reisedokument übereinstimmen.
Australien schreibt für alle Reisenden keine einheitliche Mindestrestgültigkeit von sechs Monaten vor. Dennoch muss der Pass für die Reise gültig sein; bei einer ETA kann die Visumgültigkeit durch die Passgültigkeit begrenzt sein. Wenn Sie nach der Visumerteilung einen neuen Pass erhalten, sollten Sie vor der Abreise prüfen, ob und wie die neuen Passdaten der zuständigen Behörde mitgeteilt werden müssen.
Auch Gesundheits- und Charakteranforderungen können für eine Visumerteilung relevant sein. Bei Vorstrafen, früheren Visumproblemen, besonderen Gesundheitsfragen oder einem Reiseplan, der vom üblichen Kurzbesuch abweicht, ist eine individuelle Prüfung besonders wichtig.
Weitere Einreisebestimmungen für Australien
Die australischen Einreisebestimmungen umfassen mehr als das Visum. Bei der Ankunft müssen Reisende grundsätzlich eine Einreise- und Biosicherheitserklärung abgeben. Üblicherweise erfolgt dies über die Incoming Passenger Card. Auf ausgewählten Flügen im Rahmen eines laufenden digitalen Pilotprojekts kann die Australia Travel Declaration die Papierkarte ersetzen.
Australien kontrolliert Gepäck und Waren streng auf Biosicherheitsrisiken. Bestimmte Lebensmittel, Pflanzenmaterial, Holzartikel, tierische Erzeugnisse sowie Schuhe, Kleidung oder Ausrüstung mit Kontakt zu ländlichen Gebieten oder Tieren müssen angegeben werden. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Gegenstand deklarationspflichtig ist, sollten Sie ihn angeben oder vor der Reise die geltenden Einfuhrvorgaben prüfen.
Diese Zoll- und Biosicherheitsvorgaben gelten zusätzlich zum Visum. Auch bei vorhandenem Visum kann eine falsche oder fehlende Erklärung bei der Ankunft Folgen haben. Prüfen Sie außerdem vor Reisebeginn, ob für Ihren konkreten Transit oder Ihre Flugroute weitere Voraussetzungen gelten.
Brauchen Kinder ein eigenes Visum für Australien?
Ja, wenn für die Einreise ein Visum erforderlich ist, benötigen Kinder und Babys grundsätzlich ein eigenes Visum sowie ein geeignetes Reisedokument. Ein Visum eines Elternteils deckt ein Kind nicht automatisch mit ab. Beim Visitor Visa muss jedes Familienmitglied einen eigenen Antrag stellen.
Reist ein Minderjähriger nur mit einem Elternteil oder mit einer anderen Begleitperson, können je nach Fall zusätzliche Einverständniserklärungen oder Nachweise relevant sein. Prüfen Sie dies rechtzeitig anhand der individuellen familiären und rechtlichen Situation.
Was tun, wenn ETA oder eVisitor nicht infrage kommen?
Wenn Ihr Reisepass nicht für ETA oder eVisitor berechtigt ist, Sie länger bleiben möchten oder der Zweck Ihrer Reise nicht zu einem elektronischen Besuchervisum passt, kann das Visitor Visa (Subclass 600) eine mögliche Alternative sein. Ob es tatsächlich geeignet ist, hängt unter anderem von Pass, Aufenthaltsdauer, Reisegrund und persönlichen Voraussetzungen ab.
Für bezahlte Arbeit, längere Studienaufenthalte, einen Umzug nach Australien oder andere langfristige Vorhaben kommen andere Visumkategorien in Betracht. Ein Touristen- oder Besuchervisum sollte nicht gewählt werden, wenn es die geplante Tätigkeit nicht erlaubt.
Wie kann man die Einreisebestimmungen für Australien prüfen?
Prüfen Sie die Einreisebestimmungen vor der Buchung oder spätestens vor dem Abflug anhand des Passes, mit dem Sie tatsächlich reisen. Wichtig sind außerdem Ihr Reisegrund, die gewünschte Aufenthaltsdauer, mögliche Zwischenstopps, frühere Australienreisen und besondere persönliche Umstände.
Ein Praxisbeispiel: Eine Person mit deutschem Pass, die zwei Wochen Urlaub plant, kann grundsätzlich für ETA oder eVisitor infrage kommen. Eine Person mit Wohnsitz in Deutschland, aber einem anderen Pass, muss dagegen die Regelung für diesen Pass prüfen. Wer vier Monate bleiben oder in Australien arbeiten möchte, braucht regelmäßig eine andere Visumlösung als für einen Kurzurlaub.
Go2entry hilft Ihnen bei der ersten Orientierung zu den Einreiseformalitäten, die für Ihren verwendeten Reisepass und Ihre konkrete Reise relevant sein können. Die endgültliche Entscheidung über Visa und Einreise treffen stets die australischen Behörden.
