China Einreisebestimmungen: Braucht man ein Visum?

Für die Einreise nach China gelten je nach Reisepass und Reisevorhaben unterschiedliche Regeln. Entscheidend sind Ihre Staatsangehörigkeit, die Art Ihres Passes, der Zweck Ihrer Reise, die Aufenthaltsdauer und bei einem Transit auch Ihr Weiterreiseplan.

Deutsche, österreichische und schweizerische Staatsangehörige mit einem gültigen gewöhnlichen Reisepass können derzeit für bestimmte Kurzaufenthalte ohne Visum nach China einreisen. Die Visumbefreiung gilt für Geschäftsreisen, Tourismus, Besuche bei Familie oder Freunden, Austausch sowie Transit und erlaubt einen Aufenthalt von höchstens 30 Tagen. Für andere Zwecke oder einen längeren Aufenthalt brauchen Sie grundsätzlich vor Reiseantritt ein passendes Visum.

Visumfreiheit bedeutet nicht, dass jede Einreise automatisch zulässig ist. Die Grenzbehörden prüfen bei der Ankunft, ob Reisepass, Reisezweck und Aufenthaltsdauer die geltenden Voraussetzungen erfüllen.

Wer darf ohne Visum nach China einreisen?

Die einseitige Visumbefreiung gilt für Staatsangehörige bestimmter Länder mit gewöhnlichem Reisepass. Für die meisten hier aufgeführten Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, ist die Regelung bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Der Reisepass muss mindestens für die vorgesehene Aufenthaltsdauer gültig sein.

StaatsangehörigkeitVisumfreie EinreiseMaximale AufenthaltsdauerVoraussetzungen
DeutschlandJa, für bestimmte KurzaufenthalteBis zu 30 TageGewöhnlicher Reisepass; zulässiger Reisezweck
ÖsterreichJa, für bestimmte KurzaufenthalteBis zu 30 TageGewöhnlicher Reisepass; zulässiger Reisezweck
SchweizJa, für bestimmte KurzaufenthalteBis zu 30 TageGewöhnlicher Reisepass; zulässiger Reisezweck
Weitere berechtigte EU-StaatenFür zahlreiche Staaten jaBis zu 30 TageStaatsangehörigkeit und Reisepass müssen zur aktuellen Liste gehören
Vereinigtes KönigreichJa, für bestimmte KurzaufenthalteBis zu 30 TageGewöhnlicher Reisepass; zulässiger Reisezweck
KanadaJa, für bestimmte KurzaufenthalteBis zu 30 TageGewöhnlicher Reisepass; zulässiger Reisezweck
AustralienJa, für bestimmte KurzaufenthalteBis zu 30 TageGewöhnlicher Reisepass; zulässiger Reisezweck
USAKeine allgemeine 30-Tage-VisumbefreiungNicht anwendbarEin Visum oder gegebenenfalls eine separate Transitregelung kann erforderlich sein

Die Liste der berechtigten Staaten und die Bedingungen können sich ändern. Wer keinen gewöhnlichen Reisepass besitzt oder ein vorläufiges, Ersatz- oder Notfalldokument verwendet, sollte die Anforderungen für den eigenen Reisedokumenttyp besonders sorgfältig prüfen.

China Visum für Deutsche, Österreicher und Schweizer

Brauchen Deutsche ein Visum für China?

Deutsche Staatsangehörige mit einem gewöhnlichen Reisepass können für Geschäftsreisen, Tourismus, Besuche, Austausch und Transit derzeit bis zu 30 Tage visumfrei nach China einreisen. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Für Arbeit, Studium, Medien- und journalistische Tätigkeiten sowie vergleichbare Zwecke reicht die Visumfreiheit nicht aus.

Brauchen Österreicher ein Visum für China?

Auch österreichische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Reisepass können für die zulässigen Kurzaufenthalte bis zu 30 Tage visumfrei einreisen. Für einen Aufenthalt, der länger dauern soll, oder für einen nicht abgedeckten Reisezweck muss vorab ein geeignetes China Visum beantragt werden.

Brauchen Schweizer ein Visum für China?

Schweizer Staatsangehörige mit gewöhnlichem Reisepass fallen ebenfalls unter die aktuelle Visumbefreiung für bestimmte Aufenthalte bis zu 30 Tagen. Auch hier bleiben Arbeit, Studium, journalistische Aufgaben und andere nicht begünstigte Vorhaben visumpflichtig.

Wie lange darf man ohne Visum in China bleiben?

Die visumfreie Einreise erlaubt höchstens 30 Kalendertage in China. Die Frist wird ab dem Tag nach der Einreise berechnet. Wer länger bleiben möchte, sollte vor der Reise ein Visum beantragen, das zum tatsächlichen Aufenthaltszweck passt.

Für berechtigte Reisende besteht keine allgemein veröffentlichte zahlenmäßige Obergrenze für visumfreie Einreisen. Wiederholte Einreisen müssen jedoch jeweils die Voraussetzungen erfüllen. Eine visumfreie Einreise darf insbesondere nicht dazu genutzt werden, eine Tätigkeit auszuüben, die einen anderen Aufenthaltszweck oder ein Visum voraussetzt.

Wann braucht man ein Visum für China?

ReisezweckVisum erforderlich?Erklärung
TourismusFür berechtigte Reisepässe bis 30 Tage nicht unbedingtDie aktuelle Visumbefreiung kann gelten.
GeschäftsreiseFür berechtigte Reisepässe bis 30 Tage nicht unbedingtGeschäftsreisen sind von der Visumbefreiung erfasst; Arbeitsaufnahme ist davon zu unterscheiden.
ArbeitJaFür eine Beschäftigung ist grundsätzlich ein passendes Arbeitsvisum erforderlich.
StudiumJaFür Studienaufenthalte ist ein entsprechendes Visum erforderlich.
Aufenthalt über 30 TageJaDie visumfreie Einreise ist auf höchstens 30 Tage begrenzt.
Nicht berechtigter ReisepassIn der Regel jaWer nicht unter eine Visumbefreiung oder Sonderregel fällt, benötigt vor der Reise ein Visum.

Besonders wichtig ist die Abgrenzung zwischen einer Geschäftsreise und einer Arbeitsaufnahme. Treffen, Handelsaktivitäten oder geschäftliche Besuche können unter die Visumbefreiung fallen. Eine entgeltliche Tätigkeit, ein Praktikum, Unterricht, künstlerische Auftritte oder ähnliche Einsätze können dagegen ein Visum erfordern.

Welche Visaarten gibt es für China?

China verwendet je nach Aufenthaltszweck unterschiedliche Visakategorien. Zu den häufigen Kategorien gehören:

  • L-Visum: für touristische Reisen.
  • M-Visum: für Handels- und geschäftliche Aktivitäten.
  • F-Visum: für Austausch, Besuche, Studienreisen und vergleichbare Aktivitäten.
  • Z-Visum: für eine Arbeitsaufnahme in China.
  • X1- und X2-Visum: für langfristige beziehungsweise kurzfristige Studienaufenthalte.
  • Q1- und Q2-Visum: für Familienangehörige chinesischer Staatsangehöriger oder dauerhaft aufenthaltsberechtigter Ausländer.
  • S1- und S2-Visum: für bestimmte private Besuche bei in China lebenden oder sich dort aufhaltenden Ausländern.

Welche Kategorie zutrifft, richtet sich nach dem tatsächlichen Zweck und der geplanten Dauer. Die Bezeichnung eines Visums ersetzt keine Prüfung der konkreten Anforderungen.

Wie beantragt man ein Visum für China?

Wenn Sie nicht visumfrei einreisen können oder möchten, orientiert sich der Visumantrag in der Regel an diesen Schritten:

  1. Bestimmen Sie die Visumkategorie anhand Ihres tatsächlichen Reisezwecks.
  2. Bereiten Sie Reisepass, Antragsunterlagen und die zweckbezogenen Nachweise vor.
  3. Prüfen Sie die Vorgaben der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung oder des zuständigen Visumzentrums.
  4. Reichen Sie den Antrag nach der vorgeschriebenen Methode ein.
  5. Kontrollieren Sie nach Erhalt des Visums Einreisezahl, Gültigkeit und erlaubte Aufenthaltsdauer.

Die Anforderungen können sich je nach Wohnsitz, Visumart und individueller Situation unterscheiden. Beantragen Sie kein Touristen- oder Geschäftsvisum für einen Zweck, der tatsächlich Arbeit, Studium oder journalistische Tätigkeit umfasst.

Visumfreier Transit in China: 24 und 240 Stunden

Der visumfreie Transit ist von der allgemeinen Visumbefreiung zu unterscheiden. Für einen Transit von bis zu 24 Stunden besteht an geöffneten Ein- und Ausreisehäfen grundsätzlich eine Regelung für Reisende aller Nationalitäten, wenn sie sich im Transitbereich des Hafens aufhalten und eine bestätigte Weiterreise in ein Drittland oder -gebiet nachweisen können. Wer den Transitbereich verlassen muss, benötigt zunächst eine vorläufige Einreisegenehmigung der Grenzkontrolle.

Daneben gibt es für Staatsangehörige von derzeit 57 Ländern, darunter Deutschland, Österreich, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien und die USA, eine 240-Stunden-Transitregelung. Sie setzt unter anderem die Einreise über einen zugelassenen Hafen, ein gültiges Reisedokument sowie ein bestätigtes Weiterreiseticket in ein Drittland oder -gebiet voraus. Der Aufenthalt ist auf die jeweils erlaubten Regionen beschränkt und kann bis zu zehn Tage dauern.

Braucht man ein Visum für Hongkong oder Macau?

Hongkong und Macau haben eigene Einreiseregelungen. Eine Visumbefreiung oder ein Visum für das chinesische Festland berechtigt nicht automatisch zur Einreise nach Hongkong oder Macau. Wenn Sie das Festland verlassen und anschließend zurückkehren möchten, prüfen Sie außerdem, ob Ihre Rückreise weiterhin visumfrei möglich ist oder ob Ihr Visum die erforderliche Zahl von Einreisen abdeckt.

Welche Dokumente braucht man für die Einreise nach China?

Welche Unterlagen Sie bei der China Einreise vorlegen müssen, hängt von Ihrem Reiseweg und Ihrem Status ab. Sinnvoll ist es, folgende Dokumente griffbereit zu haben:

  • einen gewöhnlichen Reisepass, der mindestens für den geplanten Aufenthalt gültig ist;
  • ein gültiges China Visum, sofern keine Visumbefreiung oder andere Ausnahme greift;
  • Nachweise zum Rück- oder Weiterflug, wenn sie zu Ihrem Reiseplan passen;
  • eine Hotelreservierung oder einen anderen Unterkunftsnachweis;
  • eine Einladung oder zweckbezogene Unterlagen, wenn Ihr Reisezweck dies erfordert;
  • Weiterreiseunterlagen bei visumfreiem Transit;
  • die gegebenenfalls erforderliche Einreiseerklärung.

Bei einer privaten Unterkunft kann zusätzlich eine Registrierung des Aufenthaltsortes nach der Einreise erforderlich sein. Prüfen Sie vor Abflug, ob Ihr Gastgeber oder Sie selbst dafür tätig werden müssen.

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China Arrival Card: Eine zusätzliche Einreiseformalität

Die China Arrival Card ist keine Visumart, sondern eine Einreiseerklärung für die Grenzkontrolle. Sie kann auch dann relevant sein, wenn Sie aufgrund Ihres Reisepasses visumfrei nach China einreisen dürfen. Seit dem 20. November 2025 besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Angaben über offizielle digitale Kanäle vor der Reise oder bei der Ankunft zu übermitteln; eine Papierkarte bleibt an den Einreisehäfen weiterhin verfügbar. Nicht jede Person muss die Arrival Card ausfüllen: Ausnahmen bestehen beispielsweise für bestimmte Inhaber chinesischer Aufenthaltsdokumente, für direkte Transitgäste innerhalb von 24 Stunden im Transitbereich sowie für weitere ausdrücklich befreite Gruppen. Die konkrete Pflicht hängt von Ihrer Einreisesituation ab. Der spezialisierte Guide zur China Arrival Card erläutert die Durchführung getrennt von den Visumregeln.

Was passiert bei der Einreise nach China?

Bei der Einreise kontrollieren die Grenzbehörden Ihren Reisepass und, falls erforderlich, Ihr Visum. Bei einer visumfreien Einreise kann geprüft werden, ob Ihr Reisezweck und die geplante Aufenthaltsdauer von der Befreiung erfasst sind. Halten Sie deshalb passende Unterlagen zu Reise, Unterkunft und gegebenenfalls Weiterreise bereit.

Nach der Einreise gelten außerdem die Regeln zur Unterkunftsregistrierung. Bei Hotelübernachtungen wird die Registrierung üblicherweise durch die Unterkunft abgewickelt. Bei einer privaten Unterkunft können für Sie oder Ihre Gastgeber zusätzliche Pflichten bestehen.

Häufige Fehler bei der visumfreien Einreise nach China

  • Visumfreiheit für alle Reisepässe anzunehmen: Entscheidend ist die Staatsangehörigkeit und der verwendete gewöhnliche Reisepass.
  • Die 30 Tage falsch zu berechnen: Die Frist beginnt am Tag nach der Einreise und umfasst 30 Kalendertage.
  • Geschäftsreise und Arbeitsaufnahme gleichzusetzen: Eine Beschäftigung ist nicht automatisch durch die Visumbefreiung gedeckt.
  • Ein Studium oder Praktikum als gewöhnlichen Besuch einzuordnen: Solche Vorhaben können ein passendes Visum verlangen.
  • Eine Transitregel mit einer touristischen Visumbefreiung zu verwechseln: Transit verlangt insbesondere eine Weiterreise in ein Drittland oder -gebiet.
  • Hongkong oder Macau wie das chinesische Festland zu behandeln: Beide Sonderverwaltungsregionen haben eigene Einreisebestimmungen.
  • Die Arrival Card zu übersehen: Sie ist vom Visum getrennt und kann auch bei visumfreier Einreise relevant sein.
  • Mit veralteten Regeln zu reisen: Befristete Befreiungen, Einreisehäfen und digitale Verfahren können angepasst werden.

Checkliste für die Einreise nach China

  1. Prüfen Sie die Staatsangehörigkeit des Passes, mit dem Sie reisen.
  2. Stellen Sie sicher, dass Sie einen gewöhnlichen Reisepass verwenden und dieser für den Aufenthalt gültig ist.
  3. Vergleichen Sie Ihren Reisezweck mit den erlaubten Zwecken der Visumbefreiung.
  4. Planen Sie bei visumfreier Einreise höchstens 30 Kalendertage ein.
  5. Beantragen Sie bei Arbeit, Studium, Medienarbeit oder längerem Aufenthalt rechtzeitig ein Visum.
  6. Kontrollieren Sie bei einem Transit die Route, das Weiterreiseticket und den zugelassenen Einreisehafen.
  7. Halten Sie Unterkunfts-, Rück- oder Weiterreise- und gegebenenfalls Einladungsnachweise bereit.
  8. Prüfen Sie, ob für Ihre Ankunft eine China Arrival Card erforderlich ist.
  9. Nutzen Sie vor der Abreise eine personalisierte Prüfung für Ihren konkreten Pass und Reiseplan.