Was ist die e-Arrival Card für Südkorea?
Die e-Arrival Card Korea ist die elektronische Form der Einreiseerklärung für die Republik Korea. Sie ermöglicht es bestimmten ausländischen Reisenden, die Angaben der früheren Papiereinreisekarte vor der Einreisekontrolle online zu übermitteln.
Die e-Arrival Card ist weder ein Visum noch eine K-ETA. Sie ersetzt keine Einreisegenehmigung und ihre Übermittlung garantiert keine Einreise. Wer die Erklärung erfolgreich elektronisch eingereicht hat, muss für denselben Einreisevorgang normalerweise keine zusätzliche Papiereinreisekarte ausfüllen.
Wer muss die e-Arrival Card für Südkorea ausfüllen?
Ob eine e-Arrival Card erforderlich ist, hängt vor allem vom verwendeten Reisepass, der Staatsangehörigkeit, einem gültigen Visum, einer K-ETA sowie einem möglichen koreanischen Aufenthaltsstatus ab. Deshalb sollten Reisende die individuelle Einordnung vor dem Abflug prüfen.
Deutsche Staatsangehörige können für bestimmte kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen. Die K-ETA-Pflicht ist für deutsche Staatsangehörige derzeit bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt. Wer ohne gültige K-ETA reist und keiner anderen Ausnahme unterliegt, muss grundsätzlich eine Einreiseerklärung abgeben. Dafür kommt – je nach verfügbarer Möglichkeit – die e-Arrival Card oder die Papiereinreisekarte infrage.
Deutschsprachige Reisende haben nicht zwangsläufig einen deutschen Pass. Für österreichische, schweizerische oder andere Reisepässe können andere Voraussetzungen gelten. Nutzen Sie den offiziellen Navigator zur e-Arrival Card und prüfen Sie die Einreiseformalitäten anhand des tatsächlich verwendeten Passes.
Wer ist von der Einreiseerklärung ausgenommen?
Zu den wichtigen Ausnahmen zählen südkoreanische Staatsangehörige, Inhaber bestimmter gültiger koreanischer Aufenthaltskarten, Reisende mit gültiger K-ETA sowie bestimmte Gruppenvisum-Inhaber. Auch weitere ausdrücklich genannte Gruppen können ausgenommen sein.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Visum und K-ETA: Inhaber eines gültigen Visums müssen die e-Arrival Card grundsätzlich ausfüllen, auch wenn sie zusätzlich eine K-ETA besitzen. Eine gültige K-ETA befreit dagegen bei visumfreier Einreise normalerweise von der Einreiseerklärung.
Wann muss man die e-Arrival Card ausfüllen?
Die e-Arrival Card kann nach koreanischer Standardzeit ab drei Tagen vor der geplanten Ankunft in Südkorea eingereicht werden. Erledigen Sie die Erklärung innerhalb dieses offiziellen Zeitfensters und vor der Einreisekontrolle, sofern sie für Ihre Reise erforderlich ist.
Nach der Übermittlung ist die Erklärung grundsätzlich 72 Stunden gültig. Erfolgt die Einreise nicht innerhalb dieses Zeitraums, verliert sie ihre Gültigkeit und muss bei Bedarf erneut eingereicht werden. Die 72 Stunden sind nicht mit der zulässigen Aufenthaltsdauer in Südkorea zu verwechseln.
Welche Dokumente und Angaben werden benötigt?
Bereiten Sie die Angaben vor, bevor Sie mit dem Formular beginnen. Alle Daten sollten mit dem Reisepass übereinstimmen, den Sie für die Einreise verwenden, und zum tatsächlichen Reiseverlauf passen.
- Gültiger Reisepass: Persönliche Daten, Passnummer und Gültigkeitsdaten werden benötigt.
- Erreichbare E-Mail-Adresse: Dorthin kann die Übermittlungsbestätigung mit der Erklärungsnummer gesendet werden.
- Ankunftsdaten: Geplantes Ankunftsdatum sowie Flugnummer oder Angaben zur Ankunft per Schiff.
- Aufenthaltsadresse: Adresse Ihrer tatsächlichen Unterkunft oder Ihres Aufenthaltsorts in Südkorea.
- Reiseangaben: Reisezweck, gegebenenfalls Beruf sowie Abreiseinformationen.
- Abreiseangaben: Abreisedatum und Abflugnummer können je nach Feld optional sein.
Tragen Sie keine erfundene Unterkunftsadresse ein. Wenn Sie mehrere Unterkünfte nutzen, geben Sie die für die Erklärung verlangte tatsächliche Aufenthaltsadresse an.
e-Arrival Card Südkorea ausfüllen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die e-Arrival Card wird über das offizielle Portal ausgefüllt. Halten Sie Reisepass, Reiseverbindung und Unterkunftsdaten bereit, damit Sie die Angaben ohne Unterbrechung kontrollieren können.
Schritt 1: Formular öffnen und E-Mail-Adresse eingeben
Wählen Sie im Portal die Einzelanmeldung für Einzelpersonen oder kleine Gruppen beziehungsweise die Gruppenanmeldung für größere Gruppen. Lesen und akzeptieren Sie die Bedingungen zur Datenerhebung und -nutzung. Anschließend geben Sie die E-Mail-Adresse der verantwortlichen Person zweimal ein.
Seit dem 6. Mai 2026 gehört bei der Übermittlung ein Schritt zur Verifizierung per Bestätigungscode zum Verfahren. Personen bis einschließlich 14 Jahre können nicht als verantwortliche Person der Anmeldung auftreten.
Schritt 2: Reisepassdaten eingeben
Erfassen Sie die persönlichen Daten und Passangaben für jeden Reisenden. Je nach Funktion des Portals kann ein Passfoto hochgeladen werden, damit Daten ausgelesen werden; alternativ lassen sich die Angaben manuell eingeben.
Kontrollieren Sie besonders Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passnummer und Ablaufdatum. Selbst kleine Abweichungen zwischen Pass und Erklärung können später Rückfragen oder Korrekturen erforderlich machen.
Schritt 3: Reise- und Unterkunftsdaten ergänzen
Geben Sie die tatsächlichen Daten Ihrer Ankunft und Ihres Aufenthalts ein: Ankunftsdatum, Flugnummer oder Schiffsdaten, Reisezweck, Aufenthaltsadresse, Kontaktdaten sowie die abgefragten Abreiseinformationen. Auch Angaben zum Beruf können im Formular verlangt werden.
Beispiel: Bei einem Aufenthalt in einem Hotel tragen Sie die Adresse des tatsächlich gebuchten Hotels ein. Die Adresse dient nicht dazu, eine vorläufige oder frei erfundene Angabe zu machen.
Schritt 4: Alle Angaben überprüfen
Prüfen Sie vor dem Absenden sowohl die Passdaten als auch die Reiseangaben. Achten Sie insbesondere auf Name, Geburtsdatum, Passnummer, Staatsangehörigkeit, Ankunftsdatum, Flugnummer, Unterkunftsadresse und Reisezweck.
Ein häufiger vermeidbarer Fehler ist, Reiseinformationen aus einer alten Buchung zu übernehmen. Stimmen Flug oder Unterkunft nicht mehr mit der Planung überein, korrigieren Sie die Daten vor der Übermittlung.
Schritt 5: Erklärung absenden und Bestätigung speichern
Nach der abschließenden Kontrolle übermitteln Sie die e-Arrival Card elektronisch. Die eingereichten Angaben einschließlich Erklärungsnummer können als PDF gespeichert oder ausgedruckt werden. Bei hinterlegter E-Mail-Adresse werden die Übermittlungsinformationen auch per E-Mail gesendet.
Ein Ausdruck ist bei der Einreisekontrolle normalerweise nicht erforderlich. Bewahren Sie die E-Mail, die PDF-Datei oder zumindest die Erklärungsnummer dennoch auf. Die Bestätigung ist kein Visum und keine Einreisegenehmigung.
Kann man eine bereits eingereichte e-Arrival Card ändern?
Vor der Einreisekontrolle können Reisezweck, Aufenthaltsangaben und Abreisedatum über das offizielle Portal eingesehen und geändert werden. Das Ankunftsdatum unterliegt einer besonderen Regel: Es kann nur innerhalb von drei Tagen ab der ursprünglichen Übermittlung korrigiert werden.
Prüfen Sie nach jeder Änderung, ob alle Reise- und Passdaten weiterhin stimmig sind. Wenn Ihre Erklärung bereits abgelaufen ist oder Sie erneut nach Südkorea einreisen, kann eine neue Einreiseerklärung notwendig sein.
Kann man die e-Arrival Card für die ganze Familie ausfüllen?
Ja. Für Familien und kleine Reisegruppen gibt es die Einzelanmeldung, über die auf Computer oder Mobilgerät bis zu neun Personen erfasst werden können. Eine Person bis einschließlich 14 Jahre kann dabei nicht als verantwortliche Person auftreten.
Für größere organisierte Gruppen steht eine Gruppenanmeldung am Computer zur Verfügung. Sie ist für zwei bis 1.000 Personen vorgesehen. Für eine normale Familie oder kleine Reisegruppe ist die Einzelanmeldung in der Regel ausreichend.
Ist die e-Arrival Card für Südkorea kostenlos?
Die e-Arrival Card kann direkt über das offizielle südkoreanische Behördenportal kostenlos eingereicht werden.
Wer beim Ausfüllen Unterstützung wünscht, kann alternativ einen kostenpflichtigen privaten Service nutzen. Je nach Anbieter umfasst dieser ein deutschsprachiges Formular, Unterstützung bei der Eingabe und eine Überprüfung der Reise- und Passdaten. Die Nutzung ist freiwillig und unabhängig von den südkoreanischen Behörden.
Elektronische e-Arrival Card oder Einreisekarte aus Papier?
Reisende, die eine Einreiseerklärung abgeben müssen, können die elektronische oder die papierbasierte Einreisekarte nutzen, sofern beide Möglichkeiten für ihre Situation verfügbar sind. Reichen Sie nicht beide Varianten für denselben Einreisevorgang ein.
| Option | Praktische Folge |
|---|---|
| Elektronische e-Arrival Card | Die Angaben werden innerhalb des offiziellen Zeitfensters online übermittelt; nach erfolgreicher Übermittlung ist normalerweise keine Papierkarte nötig. |
| Papiereinreisekarte | Die Erklärung wird vor der Einreisekontrolle auf Papier ausgefüllt, wenn diese Möglichkeit für den Reisenden verfügbar ist. |
e-Arrival Card, K-ETA oder Visum: Was ist der Unterschied?
| Formalität | Zweck |
|---|---|
| e-Arrival Card | Elektronische Einreiseerklärung. |
| K-ETA | Elektronische Reisegenehmigung für bestimmte Personen mit visumfreier Einreise. |
| Visum | Einreisedokument für bestimmte Staatsangehörigkeiten oder Aufenthaltszwecke. |
Die e-Arrival Card ersetzt weder ein Visum noch eine K-ETA. Eine Befreiung von der K-ETA bedeutet nicht automatisch, dass keine Einreiseerklärung erforderlich ist. Umgekehrt sind Reisende mit gültiger K-ETA bei visumfreier Einreise normalerweise von der Einreiseerklärung ausgenommen.
Sie sind unsicher, ob Sie für Ihre Reise ein Visum oder eine K-ETA benötigen? In unserem Ratgeber zu Visum und Einreisebestimmungen für Südkorea erfahren Sie, welche Vorschriften für Ihre Reise gelten können.
Praxisbeispiel: Urlaub in Südkorea ohne K-ETA
Ein deutscher Urlauber plant einen zehntägigen Aufenthalt in Seoul. Er prüft zunächst, ob sein deutscher Reisepass für seinen Reisezweck eine visumfreie Einreise ermöglicht, und berücksichtigt die derzeitige K-ETA-Aussetzung bis zum 31. Dezember 2026.
Hat er keine gültige K-ETA und greift keine andere Ausnahme, prüft er seine Pflicht zur Einreiseerklärung. Ist sie erforderlich, bereitet er Pass-, Flug- und Unterkunftsdaten vor und reicht die e-Arrival Card innerhalb des offiziellen Zeitfensters ein. Bei einem anderen Pass, einem Visum oder einem Aufenthaltsstatus kann das Ergebnis abweichen.
