Südkorea Einreisebestimmungen: Was ist erforderlich?

Welche Einreisebestimmungen für Südkorea gelten, hängt vor allem vom verwendeten Reisepass, dem Reisezweck und der geplanten Aufenthaltsdauer ab. Reisende sollten vor der Abreise prüfen, ob sie visumfrei einreisen dürfen, eine K-ETA benötigen oder ein Visum beantragen müssen.

Ein gültiger Reisepass ist erforderlich. Eine allgemeine Mindestrestgültigkeit sollte nicht pauschal angenommen werden: Prüfen Sie die Anforderungen für Ihren Reisepass und Ihre konkrete Reise vor dem Abflug.

ReisesituationEinreiseformalität
Visumfreie Einreise mit K-ETA-BefreiungFür berechtigte Kurzaufenthalte sind kein Visum und keine K-ETA erforderlich; eine e-Arrival Card kann dennoch notwendig sein.
Visumfreie Einreise ohne K-ETA-BefreiungEine K-ETA ist grundsätzlich vor der Reise erforderlich.
Visumpflichtige StaatsangehörigkeitEs ist vor der Reise das passende Visum erforderlich.
Gültige K-ETA vorhandenEine erneute Beantragung ist normalerweise nicht nötig, solange die K-ETA gültig ist und der Reisepass unverändert bleibt.

Auch bei visumfreier Einreise können sich die Anforderungen je nach Zweck unterscheiden. Tourismus, Geschäftsbesprechungen, Studium, Beschäftigung und ein längerer Aufenthalt werden nicht gleich behandelt.

Braucht man für Südkorea ein Visum?

Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen grundsätzlich kein Visum für Südkorea. Die visumfreie Einreise gilt auch für bestimmte andere kurzfristige Zwecke, etwa Transit oder Geschäftsbesprechungen.

Für Arbeit, Studium, einen längerfristigen Aufenthalt oder Tätigkeiten, die nicht unter die visumfreie Einreise fallen, ist in der Regel vorab ein passendes Visum erforderlich. Das gilt ebenfalls, wenn der verwendete Reisepass nicht zur visumfreien oder K-ETA-berechtigten Einreise berechtigt.

Für österreichische, schweizerische und andere deutschsprachige Reisende kann die Antwort je nach Staatsangehörigkeit abweichen. Maßgeblich ist nicht die Sprache oder der Wohnort, sondern der Reisepass, mit dem die Einreise erfolgen soll.

Was ist die K-ETA für Südkorea?

Die K-ETA ist die Korea Electronic Travel Authorization, also eine elektronische Reisegenehmigung für Reisende aus Staaten, die für kurze Aufenthalte grundsätzlich visumfrei nach Südkorea einreisen können. Sie ist kein Visum und ersetzt kein Visum, wenn für die Reise ein Visum vorgeschrieben ist.

Für Anträge, die seit dem 3. Juli 2023 gestellt wurden, ist eine K-ETA grundsätzlich drei Jahre gültig. Läuft der verwendete Reisepass früher ab, endet auch die Gültigkeit der K-ETA mit dem Reisepass. Die Genehmigung kann innerhalb ihrer Gültigkeit mehrfach genutzt werden.

Die Gültigkeit der K-ETA ist nicht mit der erlaubten Aufenthaltsdauer gleichzusetzen. Wie lange ein visumfreier Aufenthalt möglich ist, richtet sich nach der Staatsangehörigkeit. Eine K-ETA garantiert außerdem keine Einreise; die endgültige Entscheidung trifft die Einreisekontrolle.

Welche Länder sind von der K-ETA-Pflicht befreit?

Die vorübergehende K-ETA-Befreiung gilt bis zum 31. Dezember 2026 für Staatsangehörige bestimmter Staaten und Regionen, sofern sie für einen visumfreien Kurzaufenthalt einreisen. Dazu gehören:

  • Europa: Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich.
  • Zusätzliche europäische Ausnahmen: die Schweiz und Liechtenstein.
  • Amerika: Kanada sowie die Vereinigten Staaten einschließlich Guam.
  • Asien: Hongkong, Japan, Macau, Singapur und Taiwan.
  • Ozeanien: Australien und Neuseeland.

Für K-ETA-berechtigte Reisende gelten außerdem altersbezogene Ausnahmen: Reisende bis einschließlich 17 Jahre sowie Reisende ab 65 Jahren sind von der K-ETA-Pflicht ausgenommen. Diese Befreiung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass kein Visum erforderlich ist.

Eine K-ETA-Befreiung betrifft nur die elektronische Reisegenehmigung. Ob eine visumfreie Einreise möglich ist, hängt weiterhin von Staatsangehörigkeit, Reisezweck und den geltenden Einreisevoraussetzungen ab.

Berechtigte Reisende können freiwillig eine K-ETA beantragen. Eine gültige K-ETA kann bei einer visumfreien Einreise von der Abgabe einer separaten Einreiseerklärung befreien.

Welche Staatsangehörigkeiten benötigen weiterhin eine K-ETA?

Staatsangehörige einiger Länder dürfen für bestimmte Kurzaufenthalte visumfrei einreisen, sind aber nicht von der vorübergehenden K-ETA-Befreiung erfasst. Sie benötigen normalerweise vor Reiseantritt eine K-ETA, sofern keine andere Ausnahme greift.

Beispiele für K-ETA-berechtigte Staatsangehörigkeiten, die weiterhin eine K-ETA benötigen können, sind Malaysia, Thailand und Brunei in Asien, Albanien, Andorra, Irland, Rumänien und Serbien in Europa, Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien und Mexiko in Amerika sowie Südafrika, Marokko, Mauritius und Tunesien in Afrika.

Die genannten Länder dienen als Beispiele. Prüfen Sie vor der Reise auf der offiziellen K-ETA-Website, ob für Ihren Reisepass aktuell eine Genehmigung erforderlich ist.

Wie beantragt man eine K-ETA für Südkorea?

Wenn für den verwendeten Reisepass eine K-ETA erforderlich ist, erfolgt die Beantragung online vor der Reise. Prüfen Sie zunächst, ob für Ihre Staatsangehörigkeit eine vorübergehende Befreiung oder eine andere Ausnahme gilt.

  1. K-ETA-Pflicht prüfen: Klären Sie, ob Ihr Reisepass K-ETA-berechtigt ist und ob eine Befreiung gilt.
  2. Unterlagen vorbereiten: Halten Sie den gültigen Reisepass und die erforderlichen Reise- und Kontaktdaten bereit.
  3. Online-Antrag ausfüllen: Geben Sie die geforderten Pass- und Reisedaten vollständig an.
  4. Angaben kontrollieren: Prüfen Sie alle Daten vor dem Absenden sorgfältig.
  5. Ergebnis vor Abreise prüfen: Reisen Sie erst, wenn Sie das Ergebnis Ihres Antrags kontrolliert haben.

Die direkte Antragstellung erfolgt über die zuständige Behörde. Wer Hilfe beim Ausfüllen wünscht, kann zusätzlich einen privaten, freiwilligen Unterstützungsservice nutzen. Eine solche Unterstützung ist keine behördliche Entscheidung und kann weder eine Genehmigung noch die Einreise garantieren.

Private Unterstützung mit Servicegebühren · Direkte Antragstellung bei den Behörden möglich

Braucht man trotz K-ETA-Befreiung eine e-Arrival Card?

Wer ohne K-ETA nach Südkorea reist, muss in der Regel eine e-Arrival Card für Südkorea ausfüllen, sofern keine andere Ausnahme gilt. Reisende mit einer gültigen K-ETA sind bei visumfreier Einreise normalerweise davon befreit.

Die offizielle e-Arrival Card ist kostenlos. Sie kann ab drei Tagen vor der Ankunft in Südkorea eingereicht werden und verliert 72 Stunden nach der Übermittlung ihre Gültigkeit, wenn die Einreise nicht erfolgt ist. Sonderfälle sind möglich, etwa bei einer Einreise mit Visum: Auch K-ETA-Inhaber müssen dann eine e-Arrival Card abgeben.

Südkorea Einreise: Beispiele und wichtige Dokumente

Deutscher Reisepass, zwei Wochen Tourismus

Für einen touristischen Aufenthalt von zwei Wochen ist die Einreise grundsätzlich visumfrei möglich. Deutsche Staatsangehörige sind bis zum 31. Dezember 2026 auch von der K-ETA-Pflicht befreit. Eine e-Arrival Card kann trotzdem erforderlich sein, wenn keine gültige K-ETA vorliegt.

Visumfreier Reisepass mit K-ETA-Pflicht

Ein Reisender mit einem Reisepass aus einem grundsätzlich visumfreien, aber nicht vorübergehend befreiten K-ETA-Staat benötigt normalerweise vor der Abreise eine genehmigte K-ETA. Die zulässige Aufenthaltsdauer richtet sich weiterhin nach den Regeln für diesen Reisepass.

Studium, Beschäftigung oder längerer Aufenthalt

Wer in Südkorea studieren, arbeiten oder länger bleiben möchte, benötigt je nach Zweck und Aufenthaltsdauer ein Visum. Eine touristische Visumfreiheit oder K-ETA ist hierfür kein Ersatz.

Checkliste vor der Abreise

  • Gültigkeit und Angaben des Reisepasses kontrollieren.
  • Visumfreiheit oder Visumpflicht für den verwendeten Reisepass prüfen.
  • K-ETA-Pflicht, Befreiung und altersbezogene Ausnahme prüfen.
  • Bei Bedarf K-ETA rechtzeitig beantragen und das Ergebnis kontrollieren.
  • Prüfen, ob eine e-Arrival Card abgegeben werden muss.
  • Reisezweck und geplante Aufenthaltsdauer mit der gewählten Einreiseformalität abgleichen.

Bei mehreren Staatsangehörigkeiten, einem neuen Reisepass, Transit mit Durchlaufen der Einreisekontrolle oder einem besonderen Reisezweck sollte die Einreiseformalität besonders sorgfältig geprüft werden.